Honorar & soziale Staffelung
Um Menschen mit sehr unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten einen fairen Zugang zu Psychotherapie zu ermöglichen, arbeite ich mit einer sozial gestaffelten Honorarstruktur. Diese Staffelung dient der Transparenz und beruht auf dem Prinzip der verantwortungsvollen Selbsteinordnung.
Bitte ordnen Sie sich eigenverantwortlich und ehrlich ein. Maßgeblich ist nicht allein Dein bzw. Ihr formales Einkommen, sondern welche finanziellen Mittel Dir bzw. Ihnen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch familiäre oder andere finanzielle Unterstützung).
Hinweis zur Selbsteinordnung:
- Menschen ohne eigenes Einkommen, deren Lebenshaltungskosten überwiegend von Eltern, Partner*innen oder anderen Bezugspersonen getragen werden, sind gebeten, diese Unterstützung bei der Selbsteinordnung zu berücksichtigen.
- Bitte bedenke bzw. bedenken Sie bei Deiner bzw. Ihrer Selbsteinordnung auch eine mögliche Teilrückvergütung Deiner bzw. Ihrer Krankenkasse, sofern diese für Dich bzw. Sie in Anspruch genommen werden kann.
Einzeltherapie
Die Einzeltherapie findet je nach Absprache in Einheiten zu 50 Minuten (eine Einheit pro Termin), 75 Minuten (eineinhalb Einheiten pro Termin) oder 100 Minuten (Doppelstunde) statt. Im Erstgespräch besprechen wir, welche Länge und Frequenz für Dich bzw. Sie Sinn macht.
Mein Regelhonorar für eine psychotherapeutische Einheit (á 50 Minuten) beträgt 135 €.
Da ich mir die ausgemachte Einheit nur für Dich bzw. Sie freihalte und bei kurzfristigen Absagen nicht nachbesetzen kann, gilt eine Absageregelung von 36 Stunden bei 50 Minuten Einheiten und 48 Stunden bei 75 oder 100 Minuten Einheiten. Einheiten die kurzfristiger als hier beschrieben abgesagt werden, werden in voller Höhe verrechnet. Genauere Informationen zu dem Rahmenbedingungen findest Du bzw. finden Sie hier.
- 180 € – erhöhtes Solidarhonorar
für sehr gut verdienende oder wohlhabende Personen (ermöglicht die Aufrechterhaltung stark reduzierter Plätze) - 150 € – Solidarhonorar
für gut verdienende Personen oder Menschen mit stabiler finanzieller Unterstützung - 135 € – Regelhonorar
für Personen mit ausreichendem, aber begrenztem Einkommen - 125 € – reduziertes Regelhonorar
für Menschen mit knapperen finanziellen Ressourcen oder in Übergangssituationen - 95 € – Sozialhonorar
für Personen in schwieriger finanzieller Lage die keine relevante finanzielle Unterstützung erhalten (auf Anfrage) - 80 € – Härtefalltarif
für Menschen die keine relevante finanzielle Unterstützung erhalten, in existenziell sehr belastenden finanziellen Situationen (auf Anfrage)
Beziehungstherapie
Eine Einheit Beziehungstherapie umfasst 90 Minuten.
Die Honorargestaltung orientiert sich auch hier an einer sozialen Staffelung.
Die Selbsteinordnung bezieht sich auf die gemeinsam verfügbaren finanziellen Mittel der an der Einheit teilnehmenden Personen.
Da ich mir die ausgemachte Einheit nur für euch bzw. Sie freihalte und bei kurzfristigen Absagen nicht nachbesetzen kann, gilt eine Absageregelung von 48 Stunden. Einheiten die kurzfristiger als hier beschrieben abgesagt werden, werden in voller Höhe verrechnet. Genauere Informationen zu den Rahmenbedingungen findet ihr bzw. finden Sie hier.
Paare bzw. Setting mit 2 Personen:
- 290 € – Solidarhonorar
für sehr gute finanzielle Situationen (trägt zur Ermöglichung reduzierter Plätze bei) - 270 € – Regelhonorar
für stabile finanzielle Verhältnisse - 250 € – reduziertes Regelhonorar
für begrenzte finanzielle Ressourcen
Setting mit 3 oder mehr Personen:
- 310 € – Solidarhonorar
für sehr gute finanzielle Situationen (trägt zur Ermöglichung reduzierter Plätze bei) - 290 € – Regelhonorar
für stabile finanzielle Verhältnisse - 270 € – reduziertes Regelhonorar
für begrenzte finanzielle Ressourcen
